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Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses. Kennen Sie sie?

Es gibt Regeln für die Beendigung eines Mietvertrags. Wie sollten Sie vorgehen?

  • Kurz und bündig: 

    • Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können den Mietvertrag kündigen.

    • Bei der Kündigung sind die im Zivilgesetzbuch festgelegten Gründe zu beachten.

Beendigung des Mietverhältnisses

Es gibt zwei Möglichkeiten, einen Mietvertrag zu beenden - entweder durch Ablauf der vereinbarten Zeit oder durch Kündigung durch eine der Parteien vor Ablauf der vereinbarten Zeit (die Bedingungen sind im Zivilgesetzbuch festgelegt). Zusammen mit dem Mietvertrag endet auch der Untermietvertrag automatisch und kann nicht eigenständig verlängert werden. Ein Untermietvertrag kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, was sein größter Nachteil ist. Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Mietvertrag, einem Untermietvertrag und einem Mietverhältnis?

Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter:

  • Ohne Angabe von Gründen (unbestimmte Dauer):
    Der Mieter kann den Mietvertrag auf unbestimmte Zeit kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen (§ 2231). Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

  • Änderung der persönlichen Umstände (befristet):
    Bei einer Änderung der persönlichen Verhältnisse, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar macht, kann ein befristetes Mietverhältnis gekündigt werden (§ 2287). Auch hier gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

  • Das Grundstück ist zum Wohnen unbrauchbar:
    Ist die Wohnung unbewohnbar oder beseitigt der Vermieter die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der Mieter den Mietvertrag sofort kündigen (Paragrafen 2227 und 2266).

Gründe für die Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter:

  • Der Vermieter braucht die Immobilie:
    Ein unbefristetes Mietverhältnis kann gekündigt werden, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder seine Angehörigen benötigt (§ 2288). Es gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.

  • Schwerwiegende Verletzung des Mietvertrags durch den Mieter (§ 2291):

    • Nichtbezahlung von Miete und Nebenkosten für mindestens drei Monate.
    • Schäden an der Wohnung oder am Haus.
    • Belästigung oder Beschädigung des Eigentums des Vermieters oder anderer Personen im Haus.
    • Unerlaubte Nutzung der Wohnung oder Änderung der Nutzung.

    Verfahren: Der Vermieter muss den Mieter zunächst schriftlich benachrichtigen und ihn auffordern, die Situation zu verbessern. Wenn der Mieter die Situation nicht behebt, folgt eine Kündigung.

  • Andere Gründe:

    • Untervermietung ohne Zustimmung oder Mitteilung des Vermieters.
    • Erhöhung der Anzahl der Bewohner der Wohnung, ohne den Vermieter zu informieren.
    • Die Wohnung wird von mehr Personen bewohnt, als für die Größe der Wohnung angemessen ist.
    • Vernachlässigung der Instandhaltung, Nichtmeldung notwendiger Reparaturen oder Durchführung baulicher Veränderungen ohne Genehmigung.
    • Verweigerung der Besichtigung der Wohnung oder Behinderung von Reparaturen.

Kündigungsfrist:

Die Kündigungsfrist beginnt immer am ersten Tag des Monats, der auf die Zustellung der Kündigung an die andere Partei folgt.

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