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Nomenklatur im Immobilienbereich

Gute Zusammenfassung der Immobilienterminologie

Annuität - eine Zahlung zur Tilgung eines Kredits, die sowohl die eigentliche Rückzahlung als auch die Zinsen umfasst. Der Betrag ist über die gesamte Kreditlaufzeit gleich hoch. Zu Beginn wird der größte Teil der Zinsen aus dem Kapital getilgt, danach nimmt das Verhältnis zugunsten der eigentlichen Tilgung stetig ab. 

Rückzahlung der Annuität - Bei dieser Form der Rückzahlung wird das Kapital über die gesamte Rückzahlungsdauer zu einem festen Zinssatz getilgt. Die Annuität setzt sich aus der eigentlichen Kapitalzahlung und den Zinsen zusammen. Das Verhältnis der beiden variiert über die Laufzeit der Rückzahlung.

Bankgarantie - Eine Bankbürgschaft entsteht durch eine schriftliche Erklärung der Bank in der Bürgschaftsurkunde, dass sie den Gläubiger bis zu einem bestimmten Geldbetrag entsprechend dem Inhalt der Bürgschaftsurkunde befriedigen wird. Dies geschieht für den Fall, dass der Schuldner einer bestimmten Verpflichtung nicht nachkommt oder gegen die in der Garantieurkunde genannten Bedingungen verstößt.

Bonitierte ökologische Bodeneinheit (BPEJ) - Hierbei handelt es sich um einen fünfstelligen Zahlencode, der die wichtigsten Boden- und Klimabedingungen widerspiegelt, auf deren Grundlage die landwirtschaftlichen Flächen bewertet werden. Die Boden- und Klimabedingungen haben einen großen Einfluss auf die wirtschaftliche Bewertung von landwirtschaftlichen Flächen.

Gebäude - ein oberirdisches Gebäude, das räumlich konzentriert und nach außen durch Umfassungswände und eine Dachkonstruktion abgeschlossen ist und dem eine Bezeichnung oder eine Registriernummer zugewiesen wurde (Gesetz 344/1992 Slg.).

Gebäude im Bau - ein Gebäude, das sich zumindest in einem solchen Stadium der Demontage befindet, dass die strukturelle, technische und funktionelle Anordnung des ersten Stockwerks bereits sichtbar ist, wenn ihm noch keine Beschreibung oder Registrierungsnummer zugewiesen wurde, und für ein Gebäude, dem keine Beschreibung oder Registrierungsnummer zugewiesen wurde, wenn seine Nutzung noch nicht begonnen hat (Gesetz 344/1992 Slg.).

Wohnung - Sie ist ein Raum oder eine Gruppe von Räumen, die baulich und technisch so beschaffen sind, dass sie zum dauernden Wohnen uneingeschränkt geeignet sind. Ob eine Wohnung zum Wohnen bestimmt ist, entscheidet die Baubehörde.

Wohnung im Bau - Eine Wohnung, die aus einem Raum oder einer Gruppe von Räumen besteht, die gemäß der Baugenehmigung zu Wohnzwecken bestimmt sind. Das Haus muss sich in einem solchen Bauzustand befinden, dass es bereits von Außenwänden umschlossen und mit einer Dachkonstruktion versehen ist.

Wohnung in Privatbesitz - Es handelt sich um eine Wohnung, die gemäß dem Gesetz Nr. 72/1994 Slg. über das Wohnungseigentum im Grundbuch als Wohneinheit eingetragen ist.

Wohnungsbaugenossenschaft (BD) - Eine Gemeinschaft mit einer nicht abgeschlossenen Anzahl von Personen, die zu dem Zweck gegründet wurde, die Wohnbedürfnisse ihrer Mitglieder zu befriedigen.

Wohnimmobilien - beziehen wir uns auf Wohnung, Einfamilienhaus und Eigentumswohnung.

Wohnhaus - Ein für Wohnzwecke konzipiertes Wohngebäude, das aus mehreren Wohnungen besteht, die von gemeinsamen Bereichen aus zugänglich sind. Das Wohngebäude hat einen gemeinsamen Haupteingang, der von der Hauptstraße aus zugänglich ist.

Wohnungsbestand - die Summe der Wohnungen eines bestimmten Ortes.

Inanspruchnahme - Verwendung des finanziellen Beitrags. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Konto zu wählen, auf dem die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Auszahlung erfolgt sowohl in einmaliger als auch in gestaffelter Form.

Einmalige Inanspruchnahme - Einmalige Überweisung von Geldern auf ein vom Kunden gewähltes Konto.

Gestaffelte Inanspruchnahme - Wiederholte Bereitstellung von Geldern auf das vom Kunden angegebene Konto. Die Inanspruchnahme erfolgt in mehreren Beträgen auf das vom Kunden angegebene Konto. Bei jeder weiteren Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, die im Kreditvertrag vereinbarten Bedingungen einzuhalten.

Inanspruchnahme von Krediten - Nach Abschluss des Darlehensvertrags kann der Kunde die bereitgestellten Mittel gemäß den im jeweiligen Darlehensvertrag festgelegten Bedingungen abrufen.

Aufnahme eines Darlehens bei einer Bausparkasse - Sie können ein Bauspardarlehen aufnehmen, wenn der Bausparvertrag für mindestens 24 Monate abgeschlossen wurde und Sie mindestens 30 - 50% der Zielsumme, für die Sie den Vertrag abgeschlossen haben, angespart haben

Zulassungsnummer - Die Registriernummer wird verwendet, um Gebäude zu bezeichnen, denen keine Beschreibungsnummer zugewiesen wurde. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Gebäude und Objekte, die zum gelegentlichen Wohnen bestimmt sind, z. B. Ferienhäuser.

Referenznummer (blau) - Sie wird hauptsächlich zur Navigation verwendet und ist durch einen Schrägstrich von der beschreibenden Nummer in der Adresse getrennt.

Parzellennummer - Eine Flurstücksnummer wird Flurstücken zugewiesen, die im Grundbuch eingetragen sind und zur indirekten Identifizierung innerhalb des Katastergebiets dienen.

Beschreibende Nummer (rot) - Sie wird für jedes einzelne Gebäude gewährt, wenn es sich um ein Gebäude mit dauerhaftem Charakter handelt.

Definition von Oberflächen - Die hier aufgeführten Definitionen sind aus den verfügbaren CSN-Normen, Erlassen und Standardbegriffen des Bauwesens abgeleitet. Eine genaue Definition einzelner Begriffe ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich. Alle Begriffe unterliegen einer Vielzahl von einschränkenden Bedingungen und Zusammenhängen. Einzelne Raumbezeichnungen sollen den genehmigten Zustand des Gebäudes annehmen und nicht die tatsächliche oder beabsichtigte Nutzung.

1. LAND

1.1 Landfläche insgesamt

Dabei handelt es sich um die Gesamtfläche des Grundstücks, die mit der Fläche des im Grundbuch eingetragenen Grundstücks gemäß der Flurstücksnummer identisch sein sollte. Die eigentlichen Bauobjekte werden in der Regel auf einem sogenannten Baugrundstück errichtet. Die Fläche des Baugrundstücks ist in der Regel nicht mit der bebauten Fläche identisch.

1.2 Bebautes Gebiet

Es gibt keine einheitliche Definition der bebauten Fläche im Sinne des Baugesetzes. Nach der CSN ist die bebaute Fläche "die Fläche des Grundrisses, die durch die äußere Begrenzung der vertikalen Bauteile der betreffenden Einheit (Gebäude, Geschosse oder Teile davon) definiert ist; im ersten Stock wird sie über dem Fundament oder Sockel gemessen, wobei die isolierenden Anbauten nicht berücksichtigt werden. Bei nicht überdachten oder halbüberdachten Gebäuden wird die bebaute Fläche durch die Umfassungslinien definiert, die entlang der Außenflächen der vertikalen Strukturen in der Ebene des begrünten Bodens gezogen werden".

Einfach ausgedrückt, handelt es sich im Normalfall um die Fläche, die durch die Außenseite des Umschlags definiert ist.

1.3 Gartenbereich

Hier würde ich sie als die gesamte Landfläche abzüglich der bebauten Fläche aller Gebäude auf dem Land und der Fläche der befestigten Straßen definieren.

1.4. gepflasterte Flächen

Dabei handelt es sich um Straßenbereiche (Parkplätze, Wege usw.) und andere befestigte Flächen (Außenterrassen usw.), die eine gepflasterte Oberfläche haben.

2. WOHNGEBÄUDE

Zu den Wohngebäuden gehören Wohnhäuser, Teile von Wohngebäuden in Gebäuden mit anderer Nutzung, Erweiterungen und Anbauten an Gebäuden, die neue Wohnungen schaffen, Einfamilienhäuser, Erweiterungen und Anbauten an Einfamilienhäuser.

2.1 Nutzbare Fläche

Die Summe der Flächen aller Räume des Gebäudes.

2.2 Gesamtfläche der Wohnung (Bodenfläche)

Die Summe der Flächen aller Räume der Wohnung einschließlich Terrassen, Balkone und Loggien.

2.3 Wohnbereich (Wohnzimmer)

Die Summe der Flächen aller Räume, die die Anforderungen an einen bewohnbaren Raum erfüllen. Ein bewohnbarer Raum ist ein Teil einer Wohnung (insbesondere ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, ein Esszimmer), der den Anforderungen einer Sonderregelung entspricht, zum ständigen Aufenthalt bestimmt ist und eine Mindestgrundfläche von 8 m2 hat; besteht die Wohnung aus einem einzigen bewohnbaren Raum, muss dieser eine Grundfläche von mindestens 16 m2 (in Prag 18 m2) haben." In Prag gilt auch eine Küche mit einer Grundfläche von mehr als 12 m2 als Wohnzimmer. Bei Räumen mit Dachschrägen wird ein Raum mit einer lichten Höhe von weniger als 1,3 m (in Prag 1,2 m) nicht zur Wohnfläche gerechnet.

Darüber hinaus muss das Wohnzimmer eine beträchtliche Anzahl von Parametern erfüllen, von ausreichendem Freiraum über die Parameter des Raumklimas bis hin zur Kontinuität mit den anderen Räumen der Wohnung. Die genaue Definition dieser Bedingungen ist in mehreren CSN-Normen und -Verordnungen enthalten und kann nicht in wenigen Absätzen zusammengefasst werden.

3. FERIENHÄUSER

Bebaute Fläche, Nutzfläche, Landfläche (diese Begriffe werden oben erklärt).

4. GESCHÄFTSRÄUME

Die Begriffe kleinste Fläche und größte Fläche sind in der Praxis nicht gebräuchlich. Die anderen Begriffe sind ebenfalls oben definiert.

Hier möchte ich auch den Begriff "Bürofläche" einführen. Das ist die Fläche aller Büros (ohne Lager, Sanitäranlagen usw.).

5. LANDWIRTSCHAFTLICHE GEBÄUDE

Zu den Begriffen siehe oben.

6. HOTELS, PENSIONEN, RESTAURANTS

Zu den Begriffen siehe oben. Bei Hotels und Pensionen sollte die Klassifizierung hauptsächlich nach der Kategorisierung (Anzahl der Sterne) erfolgen, die wiederum mit den Zimmerbereichen verbunden ist.

Leckerbissen - Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein geschuldeter Betrag bei Fälligkeit im Rückstand ist.

Hinterlegung - Bei einem Finanzinstitut hinterlegter Betrag.

Verschuldung - Die Verpflichtung eines Schuldners, eine bestimmte Zahlung an einen Gläubiger zu leisten, die im Rahmen eines Rechtsverhältnisses erfolgt.

Anleihe - Sie ist eine Schuldverschreibung, mit der sich der Schuldner verpflichtet, seine Verpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfüllen. Sie gibt dem Anleihegläubiger auch das Recht, vom Schuldner die vollständige Erfüllung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu verlangen.

Darlehensnehmer - Jede Person, die sich verpflichtet, dem Kreditgeber den zur Verfügung gestellten Geldbetrag zurückzuzahlen, wird zum Kreditnehmer.

Dauer der Fälligkeit - Das im Vertrag festgelegte Datum, bis zu dem der Kreditnehmer verpflichtet ist, den zur Verfügung gestellten Geldbetrag einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten zurückzuzahlen.

Oberfläche - Die Überziehung tritt ein, wenn der Kunde den gesamten vereinbarten Geldbetrag erhalten hat.

Dokumentarakkreditiv - Es ist eine unwiderrufliche schriftliche Verpflichtung, die dem Verkäufer zusichert, dass er für die Ware bezahlt wird, sobald die Bedingungen des Akkreditivs erfüllt sind. Außerdem sichert es dem Käufer zu, dass die Zahlung eines bestimmten Betrags nicht erfolgt, wenn der Verkäufer die im Akkreditiv festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.

Auktion - Ein Verkauf, der öffentlich ist und einer größeren Anzahl von Personen offensteht. Der Verkaufsgegenstand gehört dem Meistbietenden im Rahmen eines Verkaufsangebots. Gleichzeitig muss sich der Käufer verpflichten, alle für diese Art des Verkaufs festgelegten Bedingungen einzuhalten.

Freiwillige Auktion - Sie findet auf Wunsch des Eigentümers des Versteigerungsobjekts statt. Der Eigentümer kann auch eine bevollmächtigte Person sein, die auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung die Genehmigung erhält, d.h. auch der Liquidator oder der Konkursverwalter kann zum Versteigerer werden.

Unfreiwillige Versteigerung - Sie findet ohne die Zustimmung des Eigentümers des Versteigerungsobjekts auf Vorschlag des Versteigerungsgläubigers statt. Zu den Versteigerungsgläubigern gehören Hypothekengläubiger, Gläubiger, deren Forderungen durch eine Beschränkung der Übertragung der Immobilie gesichert sind, Gläubiger, deren Forderungen durch ein Pfandrecht gesichert sind, und andere.

Sicherheit der Auktion - Dabei handelt es sich um eine Bar- oder Bankgarantie, die der Bieter zu hinterlegen hat. Die Höhe und der Zeitpunkt, bis zu dem die Versteigerungssicherheit zu hinterlegen ist, werden in der Versteigerungsverfügung festgelegt. Bringt der Bieter den Versteigerungsgegenstand nicht zur Versteigerung, wird ihm die Versteigerungssicherheit unverzüglich zurückerstattet.

Auktionsdekret - Dies ist das Ankündigungsdokument, das die notwendigen Informationen für die Auktion enthält und nach dem die Auktion angekündigt wird. Das Dekret nennt den Auktionator, die Beschreibung des Auktionsobjekts, das Datum und den Ort der Auktion sowie die Art der Auktion. Außerdem werden darin das Mindestgebot und das Mindestgebot, die Frist für die Hinterlegung des Versteigerungsbetrags und weitere Informationen festgelegt.

Auktionator - Dabei kann es sich entweder um eine natürliche Person handeln, die im Handelsregister eingetragen ist, oder um eine juristische Person, die im Handelsregister eingetragen ist. Der Versteigerer kann auch eine zuständige öffentliche Behörde sein.

Kleinere Bauarbeiten - ein Gebäude mit einem oberirdischen Geschoss, wenn seine bebaute Fläche 16 m 2 und seine Höhe 4,5 m nicht übersteigt und es eine ergänzende Funktion zum Hauptgebäude erfüllt, sowie Gebäude auf Grundstücken, die für die Ausübung forstwirtschaftlicher Funktionen bestimmt sind, die zur Sicherstellung des Betriebs von Forstbaumschulen oder zur Ausübung der Jagd genutzt werden, wenn ihre bebaute Fläche 30 m 2 und ihre Höhe 5 m nicht übersteigt. Garagen, Lager für Brenn- und Sprengstoffe, Gebäude für den Zivil- und Brandschutz, Gebäude für die Uranindustrie und kerntechnische Anlagen, Lager und Deponien für gefährliche Abfälle und Gebäude für Wasserwerke gelten nicht als kleine Gebäude (Gesetz 344/1992 Slg.).

Arten von Grundstücken - Land ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, und zu seinen Arten gehören landwirtschaftliche Flächen (Ackerland, Hopfen, Weinberge, Gärten, Dauergrünland, Obstgärten), Waldflächen, Wasserflächen, bebaute Gebiete und Höfe und andere Flächen.

Genossenschaftswohnung - Eigentümer der Genossenschaftswohnung ist die Genossenschaft, deren Mitglieder das Recht haben, entsprechend den mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft verbundenen Rechten und Pflichten zu mieten.

Haus mit Wohnungen und Nichtwohngebäuden im Besitz von - Es handelt sich um ein Gebäude, das in separate Wohn- und Nichtwohneinheiten unterteilt ist. Diese Einheiten sind in der Eigentumsurkunde aufgeführt. Der gemeinsame Teil des Gebäudes wird durch den Miteigentumsanteil der Wohnungseigentümer bestimmt.

Aufzeichnungen über Immobilien - Es wurde vor dem Katastergesetz im Jahr 1964 eingeführt und enthielt ein Verzeichnis der Immobilien, einschließlich der Eigentumsrechte.

Extravillan - er bezeichnet den unbebauten Teil der Gemeinde bzw. ihr Katastergebiet.

Fixierung der Zinsabweichung - Er gewährleistet eine feste Zinsabweichung für die gesamte Laufzeit des Kreditvertrags.

Festsetzung des Zinssatzes - Die Fixierung des Zinssatzes garantiert, dass sich der Zinssatz für einen bestimmten Zeitraum nicht ändert. Nach Ablauf der Fixierung ändert sich der Zinssatz entsprechend den aktuellen und gültigen Marktwerten.

Fester Zinssatz - Ein fester und unveränderlicher Zinssatz, der für einen vereinbarten Zeitraum im Rahmen einer Kreditbeziehung festgelegt wird. In der Tschechischen Republik sind ein-, drei-, fünf- und zehnjährige Festschreibungen üblich.

Reparaturfonds - Die Eigentümer der Wohneinheiten zahlen jeden Monat in den Reparaturfonds ein. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Anteil des Eigentümers an den Gemeinschaftsflächen, der in der Eigentümererklärung und der Eigentumserklärung angegeben ist. Der Reparaturfonds wird für die Instandhaltung und Reparatur der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes verwendet. Er deckt keine anderen Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung usw.).

Natürliche Person - Unternehmer - Eine Person, die auf der Grundlage eines erworbenen Gewerbescheins ein Unternehmen betreibt.

Natürliche Person - Eine Person, die die Rechtsfähigkeit besitzt, Rechte und Pflichten zu haben. Sie erwirbt diese bei der Geburt und verliert sie mit dem Tod. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt eine natürliche Person die volle Rechtsfähigkeit.

Geometrische Bestimmung des Grundstücks und der Katasterfläche - Bestimmung der Form und der Abmessungen des Grundstücks und des Katastergebiets, definiert durch ihre Grenzen in der Abbildungsebene (Gesetz 344/1992 Slg.).

Geometrischer Plan - Der geometrische Plan ist Bestandteil der Unterlagen, nach denen diese Eintragung vorgenommen wird. Der Vorschlag für die Änderung wird grafisch mit einer Quantifizierung der Flächen nach der Änderung und mit einer Erklärung der Eigentumsrechte ausgedrückt. Der geometrische Plan muss nach seiner Erstellung vom Katasteramt bestätigt werden (er ist für die Pflege des Katasters in seinem aktuellen Zustand bestimmt).

Hypothekenbank - Ein Institut, das sich auf Hypothekarkredite spezialisiert hat.

Hypothekendarlehen - Ein Darlehen, dessen Rückzahlung durch ein Pfandrecht an einer Immobilie gesichert ist. Der Zweck des Kredits kann der Kauf der Immobilie, die Finanzierung des Baus der Immobilie und anderes sein.

Hypothekenpfandbriefe - Es handelt sich um eine Schuldverschreibung, mit der ein Hypothekendarlehen finanziert wird. Der Wert der Pfandbriefe ist durch eine Hypothek auf die Immobilie gedeckt.

Identifizierung der Parzellen - Vergleich der Eintragung und Zeichnung desselben Grundstücks im Kataster mit der Eintragung oder Zeichnung in anderen Registern oder rechtskräftigen Entscheidungen der staatlichen Behörden (Gesetz 344/1992 Slg.).

Sammlung - Eine Art von Zahlungsvorgang, bei dem der Kreditgeber eine Zahlung vom Konto des Kreditnehmers abbucht.

Einmalige Tranche - Eine Sondertilgung, bei der der Kreditnehmer den Restsaldo des Kredits einschließlich der vereinbarten Gebühren und Zinsen bezahlt.

Sonstiges genehmigt - Es handelt sich um eine Person, die durch ein anderes Recht als das Eigentumsrecht gegründet wurde und im Grundbuch eingetragen ist.

Sicherheit - Der Kapitalbetrag, der ausgeliehen oder als Einlage verwendet wurde. Zum Kapital gehören auch die Zinsen, die eine Nebenleistung des Kapitals sind.

Hauptbetrag, Darlehensbetrag - Eine geliehene Geldsumme. Der Kreditnehmer, die Person, die verpflichtet ist, dem Kreditgeber den geliehenen Betrag zurückzuzahlen, zahlt dem Kreditgeber eine Gebühr (Zinsen) für das Ausleihen dieses Geldbetrags.

Liegenschaftskataster - Das Liegenschaftskataster ist eine öffentliche Sammlung von Informationen über Liegenschaften. Diese Informationen umfassen die Beschreibung von Immobilien, ihre geometrische und lagemäßige Identifizierung. Es erfasst das Eigentum und andere dingliche Rechte, die mit Immobilien verbunden sind. Es handelt sich um ein Mehrzweckkataster, das für steuerliche, statistische und technische Zwecke verwendet wird.

Katasterkarte - eine großmaßstäbliche Lagekarte mit einer Beschreibung, in der alle Grundstücke und Katasterflächen verzeichnet sind, die der Katastererfassung unterliegen. Die Grundstücke werden auf der Katasterkarte durch die Projektion ihrer Grenzen auf die Projektionsebene dargestellt und durch Parzellennummern und Grundstücksbezeichnungen gekennzeichnet; die Gebäude werden durch die Projektion ihrer äußeren Begrenzungen dargestellt (Gesetz 344/1992 Slg.).

Katasteramt - Die zentrale Regierungsbehörde, in der alle Daten über Immobilien (alle Rechte an Immobilien) gespeichert sind. Jede Zierstadt ist mit dem zuständigen Katasteramt verbunden.

Katastergebiet - eine technische Einheit, die aus einer lokal geschlossenen und gemeinsam im Kataster eingetragenen Gruppe von Grundstücken besteht (Gesetz 344/1992 Slg.).

Colaudation - Ein behördliches Verfahren, bei dem die zuständige Baubehörde darüber entscheidet, ob ein bestimmtes Gebäude den einschlägigen Normen (Bau-, Hygiene- und Brandschutznormen) entspricht, und gleichzeitig die Genehmigung zur Nutzung des Gebäudes für den jeweiligen Zweck erteilt.

Umfassende Landentwicklung - Auf der Grundlage dieser Tätigkeit werden die Eigentumsrechte an Grund und Boden geordnet, womit auch Dienstbarkeiten verbunden sind. Bei dieser Tätigkeit werden auch Flächen zusammengelegt, geteilt oder räumlich und funktional verändert. Dadurch wird der Zugang zu den Flächen gesichert und damit die Voraussetzung für die Erhaltung des Bodens, die Verbesserung der Landschaft, die Verbesserung und die Bewirtschaftung geschaffen. Sie schafft aber auch die Voraussetzungen für die Erhöhung der ökologischen Stabilität.

Umschuldung - Bei der Schuldenkonsolidierung wird der Rückzahlungszeitraum geändert und mehrere Schulden zu einer einzigen Verbindlichkeit zusammengefasst. Im Rahmen der Konsolidierung werden die Zahlungsfristen angepasst.

Kopie der Katasterkarte - Ein manuell, reprographisch oder per Computer erstelltes Bild einer Katasterkarte. Sie ist auch ein öffentliches Dokument.

Kaufvertrag - Ein privatrechtliches Dokument, durch das sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben, und der Käufer sich verpflichtet, den Gegenstand anzunehmen und den vereinbarten Preis an den Käufer zu zahlen. Der Verkauf einer Immobilie muss schriftlich erfolgen und der Kaufvertrag muss alle Angaben enthalten (Verkäufer, Käufer, Kaufgegenstand und Kaufpreis).

Eigentumsnachweis - Es handelt sich um ein öffentliches Dokument, das vom Katasteramt ausgestellt wird. Die Eigentumsurkunde bescheinigt das Eigentum an der Immobilie. Diese Urkunde enthält alle Informationen, die auch im Grundbuch eingetragen sind.

LTV  "Loan to value" oder Beleihungswert. Er drückt das Verhältnis zwischen dem Hypothekendarlehen und dem Wert der belehnten Immobilie aus.

Mezzanin - Bezeichnung für das Stockwerk, das sich zwischen dem Erdgeschoss und dem ersten Stockwerk befindet.

Maisonette-Wohnung - Eine Wohnung, die zwei oder mehr Stockwerke hat.

Außerordentliche Ratenzahlung - Es handelt sich um eine Rückzahlung außerhalb des Tilgungsplans.

Municipalita - Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Titel des Erwerbs - Ein Dokument, auf dessen Grundlage eine Person das Eigentum an einer Immobilie erwirbt, z. B. ein Erbvertrag, ein Kaufvertrag, ein Schenkungsvertrag, ein Übertragungsvertrag usw.

Pachtvertrag - Ein Vertrag, der es dem Leasinggeber erlaubt, einen Gegenstand für einen vereinbarten Betrag und für einen vereinbarten Zeitraum zu nutzen.

Vorschlag für die Eintragung in das Grundbuch - Ein Vorschlag, auf dessen Grundlage das Katasteramt nach Abschluss des Kaufvertrags ein Verfahren zur Bewilligung der Eintragung des Rechts im Grundbuch einleiten wird.

Nicht-Wohnraum - Ein Nichtwohnraum ist ein Raum oder eine Gruppe von Räumen, die laut Baubehörde nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind.

Im Bau befindliche Nicht-Wohnflächen - ist ein Raum oder eine Gruppe von Räumen, die nach Auffassung der Baubehörde nicht zu Wohnzwecken bestimmt sind, wenn der Raum in einem Haus mit Wohnungen und Nichtwohnräumen errichtet ist. Das Haus muss sich in einem solchen Bauzustand befinden, dass es bereits von Außenwänden umschlossen und mit einer Dachkonstruktion bedeckt ist.

Nicht ausgeschöpfte Mittel - Eine Überziehung liegt vor, wenn der Kunde nicht den gesamten vertraglich geschuldeten Betrag abruft.

Liegenschaften - Es handelt sich um ein Grundstück oder ein Gebäude, das fest mit dem Boden verbunden ist (z. B. ein Haus, eine Hütte, eine Garage, ein Feld, ein Garten, ein Teich usw.)

Üblicher aktueller Preis - Der Endpreis, der erzielt wird, wenn dieselbe oder eine ähnliche Immobilie im normalen Geschäftsverkehr verkauft wird.

Bewertung von Immobilien - Dies ist der Preis der Immobilie, der auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens ermittelt wurde.

Schätzung der Immobilie - Bewertung von Immobilien, insbesondere im Falle einer vertraglichen Übertragung oder des Verkaufs einer Eigentumswohnung. Ist der Wert der Immobilie beispielsweise höher, kann ein Immobiliengutachten von einem Sachverständigen erstellt werden.

Schutz personenbezogener Daten - Sie beruht auf dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten und soll den Schutz sensibler Daten wie der Geburtsnummer gewährleisten.

Selbstständige (Selbstständige) - Eine natürliche Person, die auf der Grundlage einer erworbenen Gewerbeerlaubnis tätig ist.

P.A. (Methode der Zinsen) - Oder per annum, d.h. jährlich.

Parzelle - Grundstücke, die geometrisch und lagemäßig bestimmt, in der Katasterkarte eingetragen und mit einer Parzellennummer versehen sind (Gesetz 344/1992 Slg.).

Grundstücksfläche - Land, das kein Baugrundstück ist (Gesetz 344/1992 Slg.).

Baugrundstück - Grundstücke, die in der Grundstücksart bebaute Gebiete und Höfe eingetragen sind (Gesetz 344/1992 Slg.).

Siegel - weist auf die laufenden Änderungen im Grundbuch hinsichtlich der dort eingetragenen Rechtsverhältnisse hin. Sie wird spätestens am nächsten Werktag nach Eingang des Dokuments, auf dessen Grundlage die Eintragung in das Grundbuch erfolgen soll, beim Katasteramt angekreuzt. Sie ist mit dem Buchstaben "P" zu versehen, der im Grundbuchauszug vor der Bezeichnung des Grundstücks oder der Einheit steht, auf die sich die Änderungen der Rechtsverhältnisse beziehen. Wenn ein "P"-Siegel auf der Eigentumsurkunde erscheint, bedeutet dies, dass etwas mit dem Eigentum oder der Information geschieht. Es kann sich beispielsweise um eine Änderung des Eigentumsrechts an der Immobilie handeln.

Bruchteiliges Eigentum - Dies ist das Eigentum, das bei mehreren Eigentümern durch Anteile aufgeteilt ist.

Untervermietung - Das Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Untermieter. Der Mieter überlässt dem Untermieter die Mietsache oder einen Teil davon zum Gebrauch gegen Entgelt. Die gemietete Wohnung oder ein Teil davon kann nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters untervermietet werden.

Anspruch - Das Recht des Gläubigers, vom Schuldner Leistung zu verlangen.

Versicherung verpfänden - Hypotheken- und Bauspardarlehen erfordern eine Versicherung der Hypothek selbst.

Lage des Grundstücks und Katasterfläche - Bestimmung ihrer Lage im Verhältnis zu anderen Grundstücken und Katastergebieten (Gesetz 344/1992 Slg.).

Gebühr - Finanzielle Vergütung für die Gewährung, die Verwaltung und das Management des Darlehens.

Land - Land ist ein Teil der Erdoberfläche, der von benachbarten Teilen durch die Grenze der territorialen Verwaltungseinheit oder die Grenze des Katastergebiets, die Eigentumsgrenze, die Besitzgrenze, die Grenze der Grundstücksarten oder die Grenze der Bodennutzung getrennt ist (Gesetz 344/1992 Slg.).

Rechtspersönlichkeit - Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben.

Rechtsträger (PO) - Juristische Personen sind a) Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen, b) Zweckverbände, c) Gebietskörperschaften, d) sonstige gesetzlich vorgesehene Einrichtungen.

Feiertage zur Rückzahlung des Kapitals - Ein vereinbarter Zeitraum, in dem nur die Zinsen für das Darlehen gezahlt werden.

PRIBOR - Prague Interbank Offered Rate - der Zinssatz, zu dem sich die Banken untereinander Kredite gewähren.

Privatisierung - Privatisierung ist die Überführung von Staatseigentum in Privateigentum, das Gegenteil von Privatisierung ist Verstaatlichung.

Erklärung der Fälligkeit des Darlehens - Hält sich der Schuldner auch nach Aufforderung durch den Gläubiger nicht an die vereinbarten Bedingungen, so wird der Vorteil der Rückzahlungen entzogen.

Erklärung des Eigentümers - Auf der Grundlage der Erklärung des Eigentümers des Hauses wird das Haus als Ganzes in Einheiten aufgeteilt. Diese Erklärung wird in das Grundbuch eingetragen.

Miete - Auf der Grundlage des Vertrags überlässt der Vermieter dem Mieter eine Wohn- oder Nichtwohneinheit (z. B. eine Wohnung in Privateigentum) zu einem vereinbarten Betrag und für einen vereinbarten Zeitraum zur Nutzung. Der Mietvertrag für eine Wohnung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Vor-Hypotheken-Kredit, Baukredit - Dabei handelt es sich um ein kurzfristiges Darlehen, das später in ein Hypothekendarlehen umgewandelt werden kann.

Zubehör für das Darlehen - Dabei handelt es sich um vertragliche Zinsen und Gebühren.

Nichtlandwirtschaftliche Flächen - Dies ist eine Art von Land, das nicht für die landwirtschaftliche Nutzung geeignet ist (z. B. Wasserflächen usw.)

Landwirtschaftliche Flächen - Hierbei handelt es sich um eine Art von Flächen, die für die landwirtschaftliche Nutzung bestimmt sind.

Wiederaufbau - Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Ferienhaus - ein älteres Gebäude, das zu Wohnzwecken gebaut wurde und später aus dem Wohnungsbestand herausgelöst und für individuelle Erholungszwecke umgewidmet wurde.

Ferienhaus - ein Gebäude zur individuellen Erholung mit einem umbauten Raum von nicht mehr als 360 m3 und einer umbauten Fläche von nicht mehr als 80 m2 einschließlich Veranden, Eingängen und unterirdischen Terrassen; es darf unterirdisch sein und nicht mehr als ein Stockwerk und ein Dachgeschoss haben.

Wiederbelebung - Im Falle von Gebäuden geht es um die Modernisierung oder Isolierung von Gebäuden.

Das weitläufige Gebäude - ein Gebäude, das sich zumindest in einem solchen Stadium der Demontage befindet, dass die strukturelle, technische und funktionelle Anordnung des ersten Stockwerks bereits sichtbar ist, wenn ihm noch keine Beschreibung oder Registrierungsnummer zugewiesen wurde, und für ein Gebäude, dem keine Beschreibung oder Registrierungsnummer zugewiesen wurde, wenn seine Nutzung noch nicht begonnen hat (Gesetz 344/1992 Slg.).

APR - Jährlicher effektiver Jahreszins - ein Prozentsatz, mit dem Sie beurteilen können, ob ein Kredit vorteilhaft oder nachteilig ist. Er drückt den Prozentsatz aus, den der Kreditnehmer pro Jahr an den Kreditgeber zahlt. Der effektive Jahreszins bezieht sich auf die Rückzahlungen, die Verwaltung und andere Kosten, die mit der Aufnahme eines Kredits verbunden sind.

Haftung - Der Bürge verpflichtet sich, diese Verpflichtung zu übernehmen, wenn der Schuldner die Forderung des Gläubigers nicht befriedigt. Der Bürge wird im Falle einer einseitigen schriftlichen Erklärung zum Bürgen.

Bürge - Dies ist eine juristische oder natürliche Person, die die Verpflichtung übernimmt, die Forderung des Gläubigers zu befriedigen, wenn der Schuldner selbst nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen.

Strafgebühr - Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen.

Zolltarif - Preisliste aller mit der Verwaltung und dem Management des Darlehens verbundenen Gebühren.

Verband der Stockwerkeigentümer (SVJ) - Die Einrichtung, die für alle Rechte im Zusammenhang mit der Verwaltung, dem Betrieb und der Reparatur der gemeinsamen Teile des Hauses zuständig ist. Es handelt sich um eine juristische Person, die berechtigt ist, Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb der gemeinsamen Teile des Hauses auszuführen, die auch anderen (juristischen und natürlichen) Personen dienen.

Übertragungsvertrag - Ein zweiseitiger Vertrag zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber, der schriftlich abgefasst sein und alle Angaben (Identifizierung der Parteien, Gegenstand der Übertragung) enthalten muss und dem Zweck der Übertragung - dem Erwerb - dient (z. B. Übertragung von Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft,...).

Konventionalstrafe - Höhe der Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen.

Bild der Katasterkarte - Ein öffentliches Dokument in Form einer Abbildung einer Katasterkarte, die manuell, reprographisch oder per Computer erstellt wird.

Gemeinsame Teile des Hauses - Häufig genutzte Bereiche wie Treppenhäuser, Trockenräume, Keller, alle vertikalen Wasser-, Abwasser-, Gas- und Stromleitungen usw.

Gemeinschaftseigentum (SJM) - Es handelt sich um während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögenswerte. Das Eigentum wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Eine Ausnahme ist Vermögen, das durch Erbschaft, Schenkung oder Rückgabe erworben wurde, oder das Recht auf während der Ehe erworbenes Vermögen kann vertraglich geregelt werden und das erworbene Vermögen gehört nur einem Ehegatten.

Mitschuldner - Ein Mitschuldner ist jemand, der bereit ist, die Rückzahlung der Schulden mit dem Schuldner zu teilen.

Verbraucherkredit - Ein Darlehen, das Privatpersonen gewährt wird und für den Kauf von langlebigen Gütern oder für die Bezahlung einer bestimmten Dienstleistung, z. B. Studium, Urlaub usw., bestimmt ist.

Bausparkasse - Es handelt sich um ein Geldinstitut, das nicht berechtigt ist, über Kundeneinlagen zu verfügen oder mit ihnen zu handeln, und Kundeneinlagen nur bei zuverlässigen Geldinstituten anlegen darf. Außerdem darf es nur liquide Staatspapiere erwerben.

Baukredit - Ein Überbrückungsdarlehen, das für den Baubeginn oder die Fertigstellung eines Gebäudes gewährt wird und durch ein Pfandrecht auf das Grundstück und eine Versicherungspolice gesichert ist. Sobald das Gebäude fertiggestellt und genehmigt ist, wird es aus einem regulären Hypothekendarlehen zurückgezahlt.

Erklärung - Eine Quittung, die den Erhalt des Geldes bestätigt.

Festgeld - Sie wird zur Verzinsung der Einlage verwendet und darf während der Vertragslaufzeit nicht veräußert werden. Es handelt sich in der Regel um eine einmalige Einlage.

Parzellenart - Wir unterscheiden zwei Arten von Flurstücken, ein Katasterflurstück (CN), das mit allen Daten registriert wird, oder ein vereinfachtes Flurstück (ZE), das nur mit ausgewählten Daten registriert wird.

Zinsen - Eine Geldprämie, die für das Ausleihen von Geldern gewährt wird.

Verzugszinsen - Der Betrag, der dem Gläubiger zusteht, wenn der Schuldner in Verzug ist. Sie hat nur eine Zwangsfunktion.

Zinssatz - Der Zinssatz drückt den Anteil der Zinsen auf den geliehenen Betrag aus, oder das Verhältnis der Zinsen zum geliehenen Geldbetrag, normalerweise in % pro Jahr p.a.

Zinssatz - Der Zinssatz gibt an, wie viel des Kapitals der Kreditnehmer über einen bestimmten Zeitraum für den Kredit zahlen muss. Er wird als Prozentsatz ausgedrückt.

Zinszahlung - Dabei handelt es sich nur um die Zinszahlung für das Darlehen für den vereinbarten Zeitraum.

Zinsperiode - Der Zeitraum, in dem neben der Rückzahlung des Kapitals auch Zinsen gezahlt werden.

Arten von Zinssätzen 

Basis - die Untergrenze der Bank, die die Bank selbst festlegt; Änderungen der Basis werden durch Änderungen der Geldmarktsätze verursacht.

Diskont - wird von der Zentralbank bekannt gegeben und bei der Kreditvergabe an OB oder den Staat verwendet, Kredit gegen Rücknahme von Wechseln, der Diskont ist ein verwalteter Satz und kein Marktsatz, er gilt nur für Banken und den Staat.

PRIBOR-Interbankensatz - er wird auf der Grundlage der Festsetzung der Zinssätze ausgewählter Banken, die auf dem Interbanken-Einlagenmarkt in der Tschechischen Republik tätig sind, ermittelt und von der Zentralbank festgelegt.

Beglaubigte Unterschrift - Eine Unterschrift, die vor einer offiziellen Stelle geleistet und beglaubigt wird.

Beleihbares Eigentum - Hierbei handelt es sich um eine Immobilie, die mit Hilfe eines Darlehens erworben oder renoviert (modernisiert) wurde.

Kreditrahmen, Rahmen - Es gibt eine Grenze, die der Kreditbetrag nicht überschreiten darf.

Darlehenszusage - Die schriftliche Zusage einer Bank, einem Kunden einen Kredit zu gewähren, wenn der Kunde die vereinbarten Bedingungen erfüllt.

Guthabenkonto - Ein Konto beim Kreditgeber (Bank), auf dem der gesamte Verlauf von Inanspruchnahme und Rückzahlung festgehalten wird.

Anerkennung der Unterschrift als Ihre eigene - Eine Erklärung des Unterzeichners, dass es sich um seine Unterschrift handelt, wodurch die Echtheit der Unterschrift bestätigt wird.

Sachliche Belastung - Beschränkungen des Rechts des Schuldners auf die Immobilie. Verlangt vom Eigentümer, etwas zu erdulden, zu unterlassen oder zu Gunsten eines anderen zu tun.

Gläubiger - Berechtigt, vom Schuldner Leistung zu verlangen.

Vignettierung - Einschränkung der Verfügungsbefugnis.

Einzahlung - Eine Form der Eintragung des Rechts an Immobilien, die die Schaffung, Beendigung oder Änderung des Rechts an Immobilien auf der Grundlage der Entscheidung des Katasteramtes über die Genehmigung der Eintragung angibt.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen - Bedingungen, die die Beziehungen zwischen den Parteien regeln. Sie sind dem Vertrag als Anhang beigefügt und ergänzen die im Vertrag nicht genannten Bestimmungen und Bedingungen.

Grundstücksgröße - die Angabe des Flächeninhalts der Projektion des Grundstücks in der Abbildungsebene in flächenbezogenen metrischen Einheiten; die Größe der Fläche ergibt sich aus der geometrischen Definition des Grundstücks und wird auf ganze Quadratmeter gerundet. Die Größe der Parzelle wird mit der Genauigkeit der Methoden, mit denen sie bestimmt wurde, festgehalten; ihre Verfeinerung hat keinen Einfluss auf die Rechtsbeziehungen zum Land (Gesetz 344/1992 Slg.).

Sicherstellung eines Darlehens - Durch die Besicherung des Kredits erhält der Kreditgeber eine Garantie dafür, dass der ausstehende Kredit gezahlt wird. Es gibt verschiedene Arten von Sicherheiten, aber im Zusammenhang mit einem Hypothekendarlehen ist die häufigste Art der Sicherheit ein Pfandrecht an der Immobilie.

Flagge - Der Pfandgegenstand dient als Sicherheit für den Fall, dass der Schuldner seine Schulden nicht begleicht.

Der Pfandleiher - Der Eigentümer des Pfandgegenstandes.

Pfandrecht - Die Art der Sicherung der Schuld (einschließlich Zubehör) für die gesamte Rückzahlungsdauer. Die Bestellung des Pfandes wird im Pfandvertrag festgehalten und in das Grundbuch eingetragen.

Pfandgläubiger - Derjenige, der den Gegenstand des Pfandes zur Sicherung der Forderung angenommen hat.

Verbindliche Daten des Grundbuchamtes - Daten im Grundbuch, die für Rechtshandlungen an Immobilien, die im Grundbuch eingetragen sind, verbindlich sein sollen.

Vereinfachte Registrierung von Paketen - Vorläufiger Satz von beschreibenden Informationen des Katasters. Er enthält nicht alle obligatorischen Daten. Es wird in vereinfachter Form geführt, und die Grenzen der so geführten Flurstücke sind nicht Teil der Katasterkarten, sondern nur der Karten früherer Register, z. B. des Grundbuchs, des Liegenschaftskatasters usw.

Methode zum Schutz von Immobilien - Definition der Art des Eigentumsschutzes, z. B. Denkmalschutz und andere.

Art der Nutzung von Immobilien - Informationen, die im Grundbuch eingetragen sind und die Nutzung einer bestimmten Immobilie beschreiben.

Gründer - Der Erbe ist die verstorbene natürliche Person, deren Tod ihre Rechte und Pflichten auf ihre Erben überträgt.

Antragsteller auf ein Darlehen - Eine Person, die rechtsfähig ist und ihren ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hat. Antragsteller eines Darlehens können auch mehrere natürliche Personen (Mitantragsteller) oder eine juristische Person sein.

Gartenhäuschen - ein Gebäude zur individuellen Erholung mit einem umbauten Raum von nicht mehr als 110 m3 und einer umbauten Fläche von nicht mehr als 25 m2 einschließlich Veranden, Eingängen und unterirdischen Terrassen; es darf unterirdisch sein und nicht mehr als ein Stockwerk und ein Dachgeschoss haben.

Autor des Artikels: RE/MAX Tschechische Republik

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